Der Pressemitteilung vom 03.07.2012 des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, C-128/11, ist zu entnehmen, dass das häufig auferlegte Weiterveräußerungsverbot von Software Lizenzen nicht rechtens ist. Der Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen ist somit trotz eines evtl. vom Hersteller ausgesprochenen Veräußerungsverbots erlaubt.
Besonders im Bereich des Server Based Computing wird heutzutage i.d.R.
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