Details zur Lizensierung virtueller Desktops (VDI) – Virtual Desktop Access (VDA) Lizenzform
Microsoft Windows Virtual Desktop Access (VDA) ist die Lizenzierungsform für virtualisierte Desktops mit dem Windows Arbeitsplatz Betriebssystem.
Windows VDA ist eine Abonnementlizenz mit der Sie während der Laufzeit ein Nutzungsrecht an einem virtualisierten Desktop mit Windows-Arbeitsplatz-Betriebssystem erhalten, d.h. der Hauptnutzer kann von beliebigen Geräten außerhalb des Unternehmensnetzwerks auf seinen Desktop zugreifen.
Dies eignet sich beispielsweise hervorragend für Windows-Lizenzen externer Arbeitsplätze die mit Software Assurance (SA) erworben wurden. Diese besitzen für die SA-Laufzeit automatisch das Nutzungsrecht für Windows VDA.
Die VDA-Lizenz kann aber auch einzeln für Windows-Lizenzen erworben werden für die keine SA besteht.
Lizenzierung von Windows VDA
Bei der Lizenzierung eines Windows Arbeitsplatz-Betriebssystems mit VDA haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Kauf einer VDA-Abonnement-Lizenz für ein lizenziertes Windows Arbeitsplatz-Betriebssystem (Momentan: Windows XP, Vista oder 7) in einem der Microsoft Volumenlizenzprogramme (z.B.: Open Value oder Open Value Subscription) mit Ausnahme von Open License.
2. Abdeckung der Windows-Lizenz mit Software Assurance (SA). Damit erhalten Sie das Windows VDA-Nutzungsrecht für die Laufzeit der SA. Hiermit ist auch die Lizenzierung unter Open License möglich.
Bei der VDA-Lizenzierung wird immer ein spezifisches Gerät angegeben. Auch Geräte außerhalb des Unternehmens, z.B. Heimarbeits-PCs die dem jeweiligen Mitarbeiter gehören oder PCs die bei einem Vertragspartner stehen, können lizenziert werden. Die Lizenz kann nach 90 Tagen einem anderen Gerät zugewiesen werden. Im Falle eines Hardware-Defekts auch vor Ablauf der 90-tägigen Frist.
Ferner beinhaltet die VDA-Lizenz ein erweitertes Roaming Use-Recht für den Hauptnutzer. Dieser kann auf seinen virtuellen Desktop von einem beliebigen Gerät außerhalb des Unternehmensnetzwerks zugreifen. Innerhalb des Unternehmens darf jedoch nur von verschiedenen PCs zugegriffen werden, wenn diese eine SA-Abdeckung oder eine eigene VDA-Lizenz haben. Wenn kein Hauptnutzer für die VDA-Lizenz benannt wird, entfällt das Roaming Use-Recht.
Fakten zu VDA
1. Das Windows Betriebssystem – d.h. Vista, XP oder 7 – kann auf virtuellen Maschinen (VMs) in allen möglichen Kombinationen aus Hardware und Speicher (Ablageort der VM, z.B. SAN) installiert werden.
2. Die VMs können beliebig zwischen den physikalischen Servern (Hosts) der Virtualisierung und dem assoziierten Speicher verschoben werden.
3. Erweitertes Roaming Use-Recht für den Hauptnutzer.
4. Die VDA Lizenz beinhaltet Dienste und Produkte der SA, darunter z.B. das Windows 7 Enterprise Nutzungsrecht, der technische Support sowie der Zugriff auf das Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP).
Quelle: Microsoft Deutschland
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