In der aktuellen Version von DATEV Anwalt classic pro V.4.1 auf der DVD 7.0 ist ein Fehler enthalten
Dieser Fehler bzw. die damit verbundenen Fehlerkonstellationen werden durch die Bereitstellung zweier Hotfixe am 25.11.2013 behoben.
Fehlerbeschreibung
Bei der Stapelverarbeitung von Buchungssätzen in Rechnungswesen, die zuvor in DATEV Anwalt classic pro erfasst wurden, kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zu Fehlermeldungen, die darauf hinweisen, dass im genannten Buchungssatz das Gegenkonto fehlt.
Arbeitet der Kunde mit der Soforterfassung in DATEV Anwalt classic pro, wird die Speicherung einer Zahlung abgelehnt. Die Stapelverarbeitung von Debitorensollstellungen schlägt dann ebenfalls fehl.
Umgehungsmöglichkeit
Keine generell gültige Umgehungsmöglichkeit.
Fehlerursache
Sofern noch keine Aktenkonten-Stammsätze vorhanden sind, werden diese im Rahmen der Datenanpassung zur DVD 7.0 angelegt. Dabei kann es vorkommen, dass diese im Personenkontenverfahren angelegt werden, obwohl den Akten keine Personenkonten zugeordnet sind.
Betroffen sind potenziell alle Anwender von Anwalt classic pro, die mit der Rechnungswesen-Schnittstelle arbeiten und Akten im Bestand haben, die noch nicht bebucht wurden. Die DATEV eG geht derzeit von ca. 500 potentiell bzw. bereits tatsächlich betroffenen Kanzleien aus.
Aktuell sind der DATEV eG 3 Kanzleien bekannt, bei denen durch manuelle Korrekturen eine Bereinigung vorgenommen werden konnte. Hinweise auf weitere betroffenen Kanzleien liegen der DATEV eG im Servicekontakt vor.
Fehlerbereinigung
Für Kanzleien, die keine Personenkonten einsetzen und bereits mit der DVD 7.0 Buchungen in DATEV Anwalt classic pro angelegt haben, welche noch nicht an Rechnungswesen übergeben wurden, wird über die bereitgestellten Hotfixe (zu den Komponenten K0000039 – Anwalt Basis pro V.8.12 und K0005069 – Aktenkonto V.4.12) der Fehler korrigiert.
Wurden bereits Buchungen übergeben bzw. arbeitet die Kanzlei mit Personenkonten, müssen manuelle Korrekturen durch den Anwender oder mit Unterstützung der DATEV eG bzw. des betreuenden IT-Partners vorgenommen werden.
Die DATEV eG bittet diesen Fehler zu entschuldigen!
Quelle:
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