SEPA-Fristverlängerung geplant – DATEV Infos zum Thema

Geplante SEPA-Fristverlängerung: optionale Datenanalyse für Lohn und Gehalt

Die geplante SEPA-Fristverlängerung sorgt für Verwirrung. Deshalb zunächst drei grundsätzliche Botschaften:

  • Bis jetzt ist die Fristverlängerung nur ein Vorschlag der EU-Kommission. Solange Europäisches Parlament, Ministerrat und ggf. weitere Gremien nicht zugestimmt haben, bleibt der 1. Februar 2014 der Umstellungs-Pflichttermin!
  • Die Lage bei den Banken ist nicht eindeutig: Welches Kreditinstitut über den 31. Januar hinaus Zahlungen im alten nationalen Format annimmt, ist nicht klar. Klären Sie das mit der betreffenden Bank – nur so können Sie verhindern, dass im Februar Zahlungen im alten Format nicht ausgeführt werden und dadurch Mehraufwand (Wiederholungsabrechnung) oder ein Zahlungsverzug entsteht.
  • Unsere Empfehlung ist deshalb klar: Stellen Sie Ihre Mandanten jetzt mithilfe des “SEPA-Umstellungsassistent Überweisungen” auf SEPA um!

Sollten Sie nach dem Gespräch mit der Bank zu dem Schluss kommen, über den 31. Januar hinaus Zahlungen im alten nationalen Format ausführen zu wollen, stellen wir Ihnen eine Datenanalyse zum Abruf im Rechenzentrum bereit. Nur wenn Sie diese Datenanalyse ausführen, können Sie mit Lohn und Gehalt über den 31. Januar 2014 hinaus Überweisungen über das DATEV-Rechenzentrum im alten nationalen Format ausführen. Zusätzlich schalten Sie mit der Ausführung die Sicherheitsabfragen vor Beginn der Abrechnung ab.

Vorab dazu noch folgende Hinweise:

  1. Sie haben den Mandanten schon mithilfe des “SEPA-Umstellungsassistent Überweisungen” komplett auf SEPA umgestellt? Dann haben Sie den Umstieg geschafft. Die Ausführung des Skripts führt nicht dazu, dass Sie weiterhin im alten nationalen Format überweisen können.
  2. Sie haben den Mandanten noch nicht auf SEPA umgestellt und führen auch das Skript nicht aus? Dann können Sie im Februar zwar die Abrechnung im alten Format erstellen, es werden aber keine Zahlungsaufträge zur Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum erstellt. Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis im Verarbeitungsprotokoll.
  3. Sie haben den Mandanten noch nicht auf SEPA umgestellt und führen das Skript aus? Dann können Sie im Februar – abhängig vom individuellen letzten Annahmetag des Kreditinstituts – weiterhin Überweisungen per Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentraum ausführen (harte Prüfung entfällt). Zusätzlich wird die Sicherheitsabfrage vor Beginn der Abrechnung entfernt.
  4. Auch nach Ausführung der Datenanalyse ist DATEV bei Überweisungen über das DATEV-Rechenzentrum an die letzten Annahmetermine gebunden, die das jeweilige Kreditinstitut mitteilt. Zahlungsaufträge, die nach dem letzten Annahmetag eingehen, werden bei der Anschaltung ans Rechenzentrum abgelehnt. Achten Sie deshalb besonders auf die Meldungen aus der RZ-Kommunikation. Die letzten Annahmetermine der Kreditinstitute aktualisieren wir laufend in der Info-Datenbank im Dokument 1070716).

Bei Bedarf führen Sie das Skript wie folgt aus:

(Hinweis: Lohn und Gehalt muss dabei an allen Arbeitsplätzen geschlossen sein. Die Datenanalyse muss für jeden hinterlegten Datenpfad ausgeführt werden.)

  1. Rufen Sie die bereitstehende Datenanalyse in Lohn und Gehalt auf Kanzleiebene unter Mandant | Daten holen | Analysedaten anfordern aus dem Rechenzentrum ab.
  2. Sollte in den Kanzlei-Einstellungen keine Beraternummer in der Registerkarte “Kanzlei” erfasst sein, so erfassen Sie diese im angezeigten Dialog und bestätigen Sie mit OK.
  3. Wählen Sie anschließend Extras | Datenanalyse.
  4. Markieren Sie die Datenanalyse “Prüfung auf SEPA-Umstellung abschalten: Mit Ausführ…”. Klicken Sie auf die Schaltfläche “Durchführen”.

Die Änderungen werden erst nach einem Neustart von Lohn und Gehalt wirksam.

 

Quelle: Service Meldung der DATEV eG vom 22.01.2014

 

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