Fehler in DATEV Einkommensteuer 2012

Fehler in DATEV Einkommensteuer 2012

Berechnung – Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre: Keine Berücksichtigung der erfassten Werbungskosten (Fehler)

Relevant für:

Einkommensteuer VZ 2012
ESt beschränkte Steuerpflicht 2012
Situationsbeschreibung

In den Programmen DATEV Einkommensteuer und DATEV Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht werden fälschlicherweise die zu Entschädigungen bzw. zum Arbeitslohn für mehrere Jahre erfassten Werbungskosten in der Berechnung nicht berücksichtigt. Es kommt daher im Programm zur Ermittlung eines zu hohen zu versteuernden Einkommens und in der Folge zum Ausweis einer zu hohen festzusetzenden Steuer.

Der Fehler tritt auf, wenn Sie unterhalb der Zeile 17 des Erfassungsformulars zur Anlage N einen Betrag im Eingabefeld Zusätzliche Werbungskosten bzw. anteiliger Pauschbetrag zu Entschädigungen/zum Arbeitslohn für mehrere Jahre (…) erfasst haben.

Der Druck der Formulare, die Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) sowie der Druck der komprimierten Erklärung sind von dem Fehler nicht betroffen. Hier werden die zu Entschädigungen bzw. zum Arbeitslohn für mehrere Jahre erfassten Werbungskosten berücksichtigt.

 

Abhilfe

Eine richtige Berechnung können Sie kurzfristig simulieren, indem Sie den in dem erwähnten Eingabefeld erfassten Betrag zusätzlich als Werbungskosten auf den Seiten 2/3 der Anlage N erfassen, z. B. in den Zeilen 46-49 als Weitere Werbungskosten.

Achtung – Formulardruck und Datenübermittlung per ELSTER: Achten Sie darauf, die vorgenommene Änderung für einen korrekten Druck der Anlage N sowie der komprimierten Erklärung wieder rückgängig zu machen. Gleiches gilt, wenn Sie die Daten per ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln möchten.

 

Fehlerbehebung in neuer Version

Mit der nächsten Version des Programms Einkommensteuer, die Sie voraussichtlich Ende Februar 2013 automatisch erhalten, tritt der beschriebene Sachverhalt nicht mehr auf.

Die aktuellen Auslieferungstermine können Sie dem Dokument Allgemeines – Auslieferungstermine der Steuerprogramme (Dok.-Nr. 1010488) entnehmen.

 

Quelle: Informationsservice der DATEV eG vom 12.02.2013 mit Verweis auf Informationsdatenbank Dok.-Nr. 1016529.

 

 

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